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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Haftung aller Geschäftsführer bei Unregelmäßigkeiten

Auch bei einer internen Aufgabenverteilung bleibt jeder Geschäftsführer für die Geschäftsführung im Ganzen verantwortlich.

Ein GmbH-Geschäftsführer ist auch dann für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten der GmbH verantwortlich, wenn neben ihm andere Geschäftsführer bestellt sind, und er nach der internen Aufgabenverteilung nicht dafür zuständig ist. Auch bei einer internen Aufgabenverteilung bleibt jeder Geschäftsführer für die Geschäftsführung im Ganzen verantwortlich.

Lediglich eine (vorübergehende) Begrenzung der Verantwortlichkeit ist möglich. Die interne Aufgabenverteilung führt z.B. zu einer Haftungsbefreiung, wenn eine schriftliche Vereinbarung vorliegt, die einen der Geschäftsführer für den Steuerbereich für nicht zuständig erklärt. Diese Regelung gilt jedoch nur, solange für diesen Geschäftsführer kein Anlass besteht, an der exakten Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen zu zweifeln. Sollten entsprechende Anhaltspunkte vorliegen, lebt die ursprüngliche Gesamtverantwortlichkeit aller Geschäftsführer wieder auf.

Ebenso verhält es sich mit der Verantwortlichkeit bei Steuerordnungswidrigkeiten. Ist ein Geschäftsführer aufgrund der übermächtigen Stellung eines Mitgeschäftsführers nicht in der Lage, seiner Rechtsstellung gemäß zu handeln, muss er zurücktreten. Ein Geschäftsführer, der bei Steuerhinterziehungshandlungen einer GmbH untätig bleibt, wird wegen der Straftaten ebenfalls zur Verantwortung gezogen. Sogar eine persönliche Haftung für nicht abgeführte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge kommt in Betracht.

 
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