
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Für die Gründung einer GmbH muss das Stammkapital durch Einlagen der Gesellschafter gebildet werden. Die Einlagen können sowohl durch Geldmittel als auch in der Einbringung von Sachmitteln erbracht werden. Falls nun eine Sache als Einlage erbracht wird, kann ein gutgläubiger Erwerb durch die Vor-GmbH erfolgen. Die Vor-GmbH besteht während der Gründungsphase einer GmbH bis zur Eintragung ins Handelsregister.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist somit auch die Einbringung von Sachen möglich, die dem Einlegenden selbst nicht mehr gehören. Wird, wie im zugrunde liegenden Fall, Inventar als Sacheinlage eingebracht, das der Einlegende bereits zur Sicherheit übereignet hat, kann die GmbH dennoch Eigentum daran erwerben. Hinsichtlich der Gutgläubigkeit kommt es auf den für die Vor-GmbH handelnden Geschäftsführer und den Mitgründer, nicht hingegen auf die Gutgläubigkeit des Sacheinlegers an.