
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Entgegen der früheren Rechtsprechung und auch der Verwaltungsauffassung entschied der Bundesfinanzhof im vergangenen Jahr, dass eine Vergütung für eine Geschäftsführertätigkeit in einer Personengesellschaft umsatzsteuerpflichtig sein kann. Aus Gründen des Vertrauensschutzes hatte das Bundesfinanzministerium allen Betroffenen bis zum 30. Juni 2003 Gelegenheit gegeben, Vertragsanpassungen vorzunehmen. Die Frist ist jetzt bis zum 31. Dezember 2003 verlängert worden.
Hat die Personengesellschaft im Wesentlichen steuerpflichtige Umsätze, so sollte der Geschäftsführungsvertrag so gestaltet werden, dass eine Umsatzsteuerpflicht besteht. Der Vorteil liegt darin, dass die geschäftsführende GmbH aus den Kosten, die mit der Geschäftsführung zusammenhängen, Vorsteuer herausrechnen kann. Für eine Umsatzsteuerpflicht müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Als Vergütung ist ein gewinnunabhängiges Entgelt zu vereinbaren.
Der Geschäftsführer muss selbstständig im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sein. Bei einer GmbH fehlt es hieran, wenn ein Organschaftsverhältnis zur Personengesellschaft besteht.