Dollar-Symbol

Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

Paragraphen-Symbol

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

Kalender-Symbol

Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

Mathematisches Summen-Symbol

Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

Euro-Symbol

Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Ausgleich einer verdeckten Gewinnausschüttung

Im Steuerrecht fehlt derzeit eine Berichtigungsvorschrift für Steuerbescheide von Empfängern einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Im Steuerrecht gibt es derzeit keine Berichtigungsvorschrift, mit der die Steuerbescheide von Gesellschaftern noch geändert werden können, nachdem der Betriebsprüfer eine verdeckte Gewinnausschüttung festgestellt hat. Da jedoch Betriebsprüfungen erst nach Jahren stattfinden, sind die Einkommensteuerbescheide, mit denen der Geschäftsführer seine Bezüge versteuert hat, längst bestandskräftig, eine Steuerentlastung auf der Ebene des Gesellschafter-Geschäftsführers kann also nicht mehr stattfinden.

Hier fordert die Bundessteuerberaterkammer eine Änderung der Abgabenordnung, damit die Steuerentlastung beim Gesellschafter grundsätzlich stattfinden kann. Derzeit besteht nur die Möglichkeit, dass Sie versuchen, Einkommensteuerbescheide durch Einsprüche aus anderen Rechtsgründen offen zu halten. Alternativ können Sie auch einen Antrag an das Finanzamt stellen, den Bescheid hinsichtlich der Einkünfte, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, für vorläufig zu erklären. Ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg hat den Weg dazu eröffnet. Zwar hat das Urteil noch nicht den Rechtsanspruch auf einen solchen Zusatz festgeschrieben. Das Finanzgericht hat jedoch die Ablehnung des Finanzamts zurückgewiesen und teilt die Bedenken der Beschwerdeführer hinsichtlich möglicherweise später noch entstehender verdeckter Gewinnausschüttungen.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-14 wid-41 drtm-bns 2024-05-14