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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Gesellschafterdarlehen als nachträgliche Anschaffungskosten

Ein durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasstes Darlehen kann zu nachträglichen Anschaffungskosten führen.

Zu den Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung gehören auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn diese durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungskosten sind. Bei der Gewährung eines Darlehens durch einen Gesellschafter an seine GmbH, die wiederum die Stellung eines Komplementärs und Geschäftsführers einer KG innehat, hat das Finanzgericht Berlin das Darlehen als Anschaffungskosten anerkannt. Begründet wurde die Anerkennung damit, dass die KG bereits im Zeitpunkt der Darlehensgewährung konkursreif war oder zumindest die Rückzahlung des Darlehens angesichts der finanziellen Situation der Gesellschaft in dem Maße gefährdet war, dass ein ordentlicher Kaufmann das Risiko der Kreditgewährung nicht mehr eingegangen wäre. Folglich war das Darlehen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst.

 
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stbf-plen 2024-05-05 wid-41 drtm-bns 2024-05-05