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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Nachträgliche Erhöhung einer Pensionszusage

Die Erdienensfrist von 10 Jahren für eine Pensionszusage gilt auch für eine nachträgliche Erhöhung einer bereits erteilten Zusage.

Der Bundesfinanzhof vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer sich eine Pensionszusage nur erdienen kann, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand noch ein Zeitraum von mindestens 10 Jahren liegt. Dieses Prinzip hat der Bundesfinanzhof nun dahingehend ergänzt, dass dies nicht nur für Erstzusagen einer Versorgungsanwartschaft gilt, sondern auch für nachträgliche Erhöhungen einer bereits erteilten Zusage.

 
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stbf-plen 2024-04-27 wid-41 drtm-bns 2024-04-27