
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Das Halbabzugsverbot für Verluste aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils greift auch dann ein, wenn durch die Beteiligung nur geringfügige Einnahmen erzielt wurden, die zur Hälfte steuerfrei sind. Allerdings ist es möglich, dass der Bundesfinanzhof in dieser Frage noch anders entscheidet, denn dort ist jetzt die Revision gegen diese Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf anhängig. Bestehen gar keine Einnahmen aus der Beteiligung, hat der Bundesfinanzhof das Halb- bzw. Teilabzugsverbot bisher wiederholt zurück gewiesen (siehe auch "Halb-/Teilabzugsverbot" im Beitrag zum Jahressteuergesetz 2010). Geklagt hatte ein GmbH-Gesellschafter, der seine Anteile für rund 36.000 Euro erworben und im Rahmen der Liquidation wieder für 1 Euro verkauft hatte.