
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Die überhöhte Verzinsung des Darlehens eines Gesellschafters an die GmbH ohne einen rechtfertigenden Grund kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Mit diesem Argument hatte das Finanzamt jedoch beim Bundesfinanzhof keinen Erfolg, als es ein mit 8 % verzinstes Gesellschafterdarlehen mit einem für dieselbe Investition aufgenommenen Bankdarlehen vergleichen wollte, das nur mit 5 % verzinst wurde. Da das Gesellschafterdarlehen im Gegensatz zum Bankdarlehen nicht nur unbesichert war, sondern aufgrund der Regelungen des Insolvenzrechts im Fall einer Insolvenz auch nur nachrangig bedient werden darf, sah der Bundesfinanzhof einen Risikozuschlag für gerechtfertigt an. Außerdem hat das Gericht nochmals bestätigt, dass die Feststellungslast, dass der vereinbarte Zinssatz nicht fremdüblich ist, grundsätzlich beim Finanzamt liegt.