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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Zufluss von Kapitalerträgen bei gespaltener Gewinnverwendung

Wenn der Gewinnanteil eines Mehrheitsgesellschafters im Gegensatz zu den Anteilen der anderen Gesellschaftern nicht ausgeschüttet, sondern in die Gewinnrücklage eingestellt wird, liegt kein Zufluss von Kapitalerträgen vor.

Ein zivilrechtlich wirksamer Gesellschafterbeschluss, nach dem die Gewinnanteile von Minderheitsgesellschaftern ausgeschüttet werden, der auf den Mehrheitsgesellschafter entfallende Anteil am Gewinn hingegen nicht ausgeschüttet, sondern in eine gesellschafterbezogene Gewinnrücklage eingestellt wird, ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs grundsätzlich auch steuerlich anzuerkennen. Eine solche Einstellung in die gesellschafterbezogene Gewinnrücklage führt daher beim beherrschenden Gesellschafter nicht zum Zufluss von Kapitalerträgen.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-03 wid-41 drtm-bns 2024-05-03