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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.

Der Verzicht auf eine angemessene Verzinsung der auf einem Gesellschafterverrechnungskonto verbuchten Darlehensforderung der GmbH gegen einen Gesellschafter kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Bundesfinanzhof hat mit dieser Entscheidung das Prinzip bestätigt, dass der nicht vergütete Entzug von Liquidität zu Lasten der GmbH regelmäßig zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt. Wenn die GmbH selbst keine Verbindlichkeiten hat, deren Zinssatz als Anhaltspunkt für eine angemessene Verzinsung dienen kann, hält der Bundesfinanzhof den Grundsatz der Margenteilung auch in einem strukturellen Niedrigzinsumfeld für gerechtfertigt. Bei der Margenteilung wird für die Schätzung der fremdüblichen Zinsen von dem Erfahrungssatz ausgegangen, dass sich private Darlehensgeber und -nehmer die bankübliche Marge zwischen Soll- und Habenzinsen in der Regel teilen. Der fremdübliche Zins, der für die Prüfung einer verdeckten Gewinnausschüttung anzusetzen ist, ist also der Mittelwert aus vergleichbaren Bankeinlagen und -darlehen.

 
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stbf-plen 2024-04-29 wid-41 drtm-bns 2024-04-29