Dollar-Symbol

Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

Paragraphen-Symbol

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

Kalender-Symbol

Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

Mathematisches Summen-Symbol

Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

Euro-Symbol

Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Besteuerung von Streubesitzdividenden ist verfassungsgemäß

Dass Dividendenerträge bei der Körperschaftsteuer nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn die Beteiligung mindestens 10 % beträgt, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Die an eine Kapitalgesellschaft ausgeschütteten Dividenden sind nur dann von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, wenn die Beteiligung an der ausschüttenden Gesellschaft mindestens 10 % des Stammkapitals beträgt. Dividenden aus geringfügigeren Beteiligungen (Streubesitzdividenden) sind dagegen steuerpflichtig. Der Bundesfinanzhof hält diese Ungleichbehandlung jedoch für verfassungskonform: Die Steuerbefreiung von Erträgen aus größeren Beteiligungen ist in erster Linie eine Folge des EU-Rechts. Daraus folgt jedoch keine Verpflichtung des deutschen Gesetzgebers, sämtliche Beteiligungserträge steuerfrei zu stellen, meint der Bundesfinanzhof.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-03-29 wid-41 drtm-bns 2024-03-29