
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Zwar gibt es im Handelsrecht mehrere Möglichkeiten, ein Einzelunternehmen in eine GmbH zu überführen, doch ein direkter Formwechsel eines Einzelunternehmens in eine Ein-Mann-GmbH ist im Umwandlungsgesetz nicht vorgesehen. Wenn ein solcher irregulärer Formwechsel eines grundbesitzenden Einzelunternehmens offiziell beurkundet und im Handelsregister eingetragen wurde, kann das bei der GmbH die Entstehung von Grunderwerbsteuer auslösen. Der Bundesfinanzhof hat in einem derartigen Fall den Formwechsel als Einbringung gedeutet, die nicht bei der Grunderwerbsteuer begünstigt ist. Mit der richtigen Beratung und rechtlichen Ausgestaltung hätte der Unternehmer viel Steuer sparen können.