
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts wurde das Eigenkapitalersatzrecht grundlegend dereguliert. Der Bundesfinanzhof hat daher im Juli 2017 entschieden, dass mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts die gesetzliche Grundlage für die bisherige Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen (Darlehen oder Bürgschaften) als nachträgliche Anschaffungskosten entfallen sind.
Nachträgliche Anschaffungskosten seien entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung nur noch nach der handelsrechtlichen Begriffsdefinition anzuerkennen. Aus Gründen des Vertrauensschutzes sei die Rechtsprechungsänderung jedoch erst ab der Veröffentlichung des Urteils am 27. September 2017 anzuwenden. Wenn der Gesellschafter die eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe bis zu diesem Tag geleistet hat oder eine Finanzierungshilfe bis zu diesem Tag eigenkapitalersetzend geworden ist, ist sie weiter wie gehabt zu beurteilen. Fälle mit späteren eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen sind nach einer Anweisung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen bis zu einer abschließenden Klärung innerhalb der Finanzverwaltung zurückzustellen.