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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Gewerbesteuerpflicht einer Vorgesellschaft

Auch die Vorgesellschaft einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft unterliegt bereits der Gewerbesteuer, wenn ihre Tätigkeit über reine Vorbereitungshandlungen hinausgeht.

Eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit ist normalerweise nicht gewerbesteuerpflichtig. Anders sieht es aus, wenn das Vermögen von einer GmbH verwaltet wird, denn Kapitalgesellschaften unterliegen immer der Gewerbesteuer. Welches Prinzip bei einer noch nicht im Handelsregister eingetragenen GmbH in Gründung Vorrang hat, hat jetzt der Bundesfinanzhof entschieden: Obwohl die eigentliche GmbH erst mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht, unterliegt bereits die Vorgesellschaft der Gewerbesteuer, vorausgesetzt, dass die Registereintragung tatsächlich vollzogen wird und die Vorgesellschaft eine nach außen in Erscheinung tretende geschäftliche Tätigkeit aufgenommen hat. Die Gewerbesteuerpflicht entsteht also, sobald die Tätigkeit der Vorgesellschaft über reine Vorbereitungshandlungen hinausgeht.

 
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stbf-plen 2024-04-26 wid-41 drtm-bns 2024-04-26