
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Seit 1997 gibt es keine gesetzliche Grundlage für die Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen mehr. Zwar hat das Bundesfinanzministerium den Erlass der Steuer auf Sanierungsgewinne in einer Verwaltungsanweisung geregelt, doch die hat der Bundesfinanzhof kürzlich als verfassungswidrig eingestuft. Der Bundesrat hat auf diese Entscheidung jetzt reagiert und in seiner Stellungnahme zum Entwurf des "Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen" eine gesetzliche Regelung der Steuerbegünstigung vorgeschlagen. Es ist zwar noch nicht sicher, ob dieser Vorschlag unverändert umgesetzt wird, aber eine gesetzliche Grundlage ist damit bereits absehbar. Die Änderung soll in allen noch offenen Fällen gelten.