
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Werden innerhalb von fünf Jahren mehr als 25 % der Anteile an einer GmbH an einen Erwerber übertragen, sind die bis dahin nicht genutzten Verluste der GmbH insoweit nicht mehr steuerlich abziehbar. Nach der Vorgabe des Bundesfinanzministeriums schließt das nicht nur einen Verlustvortrag aus, sondern auch einen Verlustrücktrag. Dem hat sich nun aber das Finanzgericht Münster entgegengestellt. Zweck der gesetzlichen Regelung sei, dass Verluste nicht wirtschaftlich übertragen und von personell veränderten Gesellschaften genutzt werden können. Bei einem Verlustrücktrag liege aber keine personelle Veränderung vor. Damit nutzten nur die Gesellschafter den Verlust, die ihn auch erwirtschaftet haben. Im Gegensatz zum Verlustvortrag sei der Verlustrücktrag somit weiter zulässig.