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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Werbungskostenüberschuss aus Gesellschafterdarlehen

Der Werbungskostenüberschuss aus einem Gesellschafterdarlehen ist steuerlich nicht abziehbar, wenn der Gesellschafter auf seine Ansprüche weitgehend verzichtet und damit die Gewinnerzielungsabsicht wegfällt.

Verzichtet der Gesellschafter einer GmbH gegen Besserungsschein auf ein Gesellschafterdarlehen und die Zinsansprüche aus dem Darlehen, fällt auch die Möglichkeit weg, die für die Refinanzierung an die Bank gezahlten Schuldzinsen steuerlich geltend zu machen. Das Finanzgericht Düsseldorf hat sich dem Finanzamt angeschlossen, das in diesem Fall von einer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht ausging. Die abstrakte Möglichkeit einer Einkünfteerzielung in der Zukunft reicht für eine steuerliche Abziehbarkeit nicht aus.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-05 wid-41 drtm-bns 2024-05-05