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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Verlustvortrag verfällt bei vorweggenommener Erbfolge

Im Gegensatz zu einer Erbschaft kann eine vorweggenommene Erbfolge dazu führen, dass der bisher festgestellte Verlustvortrag verfällt.

Werden innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % des gezeichneten Kapitals an einen Erwerber übertragen, verfällt der bisher festgestellte Verlustvortrag. Dieser Untergang des Verlustvortrags greift nach Ansicht des Finanzgerichts Münster auch bei einer vorweggenommenen Erbfolge. Lediglich Erwerbe durch Erbfall oder Erbauseinandersetzung seien explizit ausgenommen. Zwar hat die Finanzverwaltung in einer Verwaltungsanweisung auch eine vorweggenommene Erbfolge ausgenommen, aber diese Ausnahme steht so nicht im Gesetz, meint das Gericht.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-06 wid-41 drtm-bns 2024-05-06