
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Kapitalgesellschaften müssen auf Gewinnausschüttungen den Kirchensteuerabzug vornehmen. Die dafür notwendigen Daten müssen die Gesellschaften jährlich zwischen dem 1. September und dem 31. Oktober beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abrufen. Die vollständige Teilnahme setzt sowohl eine Registrierung als auch eine Zulassung durch das BZSt voraus. Gesellschaften, die die Abfrage nicht selbst vornehmen wollen, können beim BZSt ab sofort auch ohne vorherige Registrierung die Zuteilung einer Zulassungsnummer beantragen. Die Datenabfrage erfolgt dann ausschließlich über einen Dritten - zum Beispiel den Steuerberater. Unabhängig davon, für welchen Weg sich eine Gesellschaft entscheidet, bittet das BZSt um eine möglichst zügige Registrierung oder einen Zulassungsantrag, wenn dies bisher noch nicht erfolgt ist, damit die Zulassung noch rechtzeitig bis zum 1. September erteilt wird.