
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Verzichtet ein GmbH-Gesellschafter auf vertraglich vereinbarte Pachtzahlungen der GmbH, stellt sich die Frage, ob für die Ausgaben, die für den Pachtgegenstand anfallen, das Teilabzugsverbot zum Tragen kommt. Der Bundesfinanzhof meint, dass Aufwendungen, die dem Gesellschafter durch die Nutzungsüberlassung eines Wirtschaftsguts an die Gesellschaft entstehen, nicht vorrangig durch die Beteiligungs-, sondern durch die Miet- oder Pachteinkünfte veranlasst und damit in vollem Umfang abziehbar sind, wenn die Nutzungsüberlassung zu Konditionen erfolgt, die einem Fremdvergleich standhalten. Das Teilabzugsverbot greift also nur, wenn der Verzicht durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und daher einem Fremdvergleich nicht standhält, wenn also insbesondere ein fremder Dritter keinen Pachtverzicht in der entsprechenden Höhe akzeptiert hätte.