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Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Absenkung der Beteiligungsgrenze bei Einlagen und Einbringungen

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze im Jahr 1999 will die Finanzverwaltung nun auch auf Einlagen und Einbringungen anwenden.

Für die Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze bei der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft von 25 % auf 10 % im Jahr 1999 sieht das Bundesverfassungsgericht eine verfassungswidrige Rückwirkung, soweit auch ältere Wertsteigerungen erfasst werden. Wertsteigerungen, die bis zur Verkündung des Gesetzes entstanden sind, müssen steuerfrei bleiben, falls sie nach der alten Rechtslage steuerfrei hätten realisiert werden können. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts will die Finanzverwaltung nun ebenso für Einlagen und Einbringungen anwenden und hat dazu ein ausführliches Schreiben veröffentlicht, in dem die praktische Anwendung der Entscheidung auf Einlagen und Einbringungen geregelt wird.

 
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stbf-plen 2024-05-02 wid-41 drtm-bns 2024-05-02