
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Das Bundeskabinett hat am 24. Januar 2007 das Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Mittelstandsentlastungsgesetz/MEG II) beschlossen. Das Gesetz soll die mit dem Mittelstandsentlastungsgesetz im Jahr 2006 eingeschlagene Richtung fortführen und Unternehmen von Bürokratiekosten in Höhe von mindestens 58,8 Mio. Euro entlasten, die Verwaltung soll mindestens Euro 5 Mio. einsparen.
Der beschlossene Gesetzesentwurf enthält entsprechend zahlreiche Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründer sollen in den Bereichen Statistik, Buchführung, Sozialversicherungs-, Gewerbe-, Preis- und Straßenverkehrsrecht entlastet werden. Das Gesetz soll am 1. Juli 2007 in Kraft treten.