Dollar-Symbol

Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

Paragraphen-Symbol

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

Kalender-Symbol

Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

Mathematisches Summen-Symbol

Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

Euro-Symbol

Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Zinsbeginn bei Auflösung des Investitionsabzugsbetrages

Das Niedersächsische Finanzgericht interpretiert das Steuerrecht unternehmerfreundlich und macht den Zinsbeginn vom Zeitpunkt der Auflösung des Investitionsabzugsbetrags abhängig.

Wieder einmal zeigt sich das Finanzgericht Niedersachsen steuerzahlerfreundlich und stellt sich gegen die Auffassung der Finanzverwaltung. Es ging um die Frage, ab wann die Zinsen für die nachzuzahlende Steuer laufen, wenn ein Investitionsabzugsbetrag aufgelöst wird. Während die Finanzverwaltung Zinsen schon 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Abzugsbetrag geltend gemacht wurde, berechnen will, geht das Finanzgericht von einem rückwirkenden Ereignis aus. Die Zinsen beginnen dann erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres zu laufen, in dem das rückwirkende Ereignis eingetreten ist - in dem also die ursprüngliche Investitionsabsicht endgültig aufgegeben wurde.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-03-28 wid-37 drtm-bns 2024-03-28