
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Investitionsabzugsbeträge müssen eigentlich innerhalb von drei Jahren für Investitionen verwendet werden. Für in 2017 abgezogene Beträge wäre die Frist Ende 2020 abgelaufen, wurde aber aufgrund der Corona-Krise um ein Jahr verlängert. Da die Krise weiter anhält, wird mit dem Gesetz zur Modernisierung der Körperschaftsteuer die Investitionsfrist nun erneut verlängert. Trotz Forderungen, die Frist auch für 2019 geltend gemachte Abzugsbeträge zu verlängern, erfolgt die Verlängerung zumindest vorerst nur für Abzugsbeträge aus den Jahren 2017 und 2018, für die die Investitionsfrist auf fünf bzw. vier Jahre verlängert wird. Damit läuft nun Ende 2022 die Investitionsfrist für Abzugsbeträge aus den Jahren 2017 bis 2019 aus.