
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Auch ein Unternehmer, der die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht nutzt, muss eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben, damit das Finanzamt prüfen kann, ob die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung wirklich erfüllt sind. Dabei ist aber Vorsicht geboten, denn wenn die Umsatzsteuer in der Steuererklärung nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuerrechts berechnet wird, gilt das grundsätzlich als Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung. Diese implizite Verzichtserklärung bindet den Unternehmer dann für fünf Kalenderjahre, sobald die Steuerfestsetzung unanfechtbar geworden ist. Zwar meint der Bundesfinanzhof, dass das Finanzamt in Zweifelsfällen den Unternehmer fragen muss, welcher Besteuerungsform er seine Umsätze unterwerfen will. Allerdings sollten sich Kleinunternehmer nicht auf eine Rückfrage des Finanzamts allein verlassen und sicher gehen, dass sie in der Steuererklärung die Felder zur Kleinunternehmerregelung ausgefüllt haben.