
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Wer auf die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht verzichten will, muss den Verzicht für das gesamte Unternehmen erklären. Nur für einen Unternehmensteil ist der Verzicht nicht möglich. Ein Kleinunternehmer kann daher mit einer nur für einen Unternehmensteil erstellten Umsatzsteuererklärung auch nicht rechtswirksam auf die Anwendung der Regelung verzichten. Das Finanzamt, das in diesem Fall einen kompletten Verzicht unterstellt hatte, musste sich vom Bundesfinanzhof erklären lassen, dass in diesem Fall keine wirksame Verzichtserklärung vorliegt und damit die Kleinunternehmerregelung insgesamt weiter zur Anwendung kommt.