
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Das Vermächtnis ist die Zuwendung eines Vermögensvorteils von Todes wegen. Es kann auf Testament oder Erbvertrag, aber auch auf gesetzlicher Anordnung beruhen. Durch das Vermächtnis entsteht ein Schuldverhältnis zwischen dem Vermächtnisnehmer und dem oder den Erben. Tritt der Erbfall ein, wird der Erbe zwar auch Eigentümer der Gegenstände, die durch Vermächtnis dem Vermächtnisnehmer zugewandt wurden, jedoch kann der Vermächtnisnehmer die Gegenstände herausverlangen. Das Vermächtnis stellt also kein Erbe im eigentlichen Sinne dar, sondern begründet nur ein Forderungsrecht.
Das Vermächtnis empfiehlt sich, wenn man bestimmten Personen einzelne Gegenstände zuwenden möchte. Da es sich beim Vermächtnis um einen Erwerb von Todes wegen handelt, unterliegt es auch der Erbschaftsteuer.