
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Verluste, die in einem Veranlagungszeitraum nicht mit positiven Einkünften verrechnet werden können, sind unter bestimmten Voraussetzungen in den Folgejahren steuermindernd zu berücksichtigen ("Verlustabzug"). Besteht im Erbfall beim Erblasser ein noch nicht verbrauchter Verlustabzug, können Sie als Erbe diesen grundsätzlich geltend machen. Bedingung ist dabei jedoch, dass Sie als Erbe durch die vom Erblasser erzielten Verluste auch wirtschaftlich belastet sind. Eine wirtschaftliche Belastung liegt dann nicht vor, wenn die Verluste des Erblassers aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft stammen, er die Beteiligung bereits zu Lebzeiten auf einen Dritten übertragen hat und sich letzterer dabei verpflichtet hat, den Erblasser von allen Ansprüchen der Gläubiger freizustellen.