Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Die Erbschaftsteuerstelle kann in zahlreichen Fällen nur mit Hilfe der Veranlagungstellen und den Außenprüfungsdiensten erfassen, ob beispielsweise eine Zuwendung unter Ehegatten einen schenkungsteuerpflichtigen Vorgang darstellt. Aus diesem Grund wurden nun eben diese Stellen angewiesen, entsprechendes Material zur Kontrolle an die Erbschaftsteuerstelle weiterzuleiten. Für Sie bedeutet das, dass der Fiskus Ihnen noch genauer über die Schulter schauen wird!
Den Erbschaftsteuer-Finanzämtern ist durch fehlendes Kontrollmaterial so mancher relevante Fall entgangen. In Anbetracht leerer Kassen sollen nun Steuerausfälle vermieden werden. Besonderes Augenmerk soll auf Fälle gelegt werden, in denen Sie Ihrem nicht einzahlenden Ehegatten die gemeinschaftliche Verfügungsmöglichkeit über Bankkonten und -depots eingeräumt haben. Da solche Konten bzw. Depots unabhängig von der Herkunft des Geldes bzw. der Wertpapiere grundsätzlich beiden Ehegatten jeweils zur Hälfte zugerechnet werden, ist der nicht einzahlende Partner regelmäßig bereichert.