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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Haftung der Erbengemeinschaft für jedes Mitglied

Eine Erbengemeinschaft haftet auch dann für die Folgen einer arglistigen Täuschung, wenn diese nur von einem einzigen Erben gegenüber einem Dritten begangen worden ist.

Täuscht ein Mitglied einer Erbengemeinschaft einen Dritten arglistig, müssen sich auch die übrigen Mitglieder diese Täuschung zurechnen lassen, selbst wenn sie keine Kenntnis von den Taten des Miterben haben. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz verlangt die Schutzwürdigkeit des Getäuschten, dass der gesamten Erbengemeinschaft die Handlung eines Mitglieds zugerechnet wird. Somit erklärte der Senat die Vollstreckung in das Vermögen des getäuschten Dritten zur Befriedigung eines vertraglichen Anspruches als nicht rechtmäßig. Die gegen das Urteil eingelegte Revision zum Bundesgerichtshof wurde von diesem nicht angenommen, womit das Urteil rechtskräftig ist.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-04 wid-55 drtm-bns 2024-05-04