
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Ein Testamentsvollstrecker vollzieht den letzten Willen des Erblassers. Dabei untersteht er grundsätzlich keiner Kontrolle durch das Nachlassgericht. Dieses kann somit keine Zwangsmittel gegen einen Testamentsvollstrecker verhängen, der seinen Pflichten nicht ausreichend nachkommt.
Das Oberlandesgericht Zweibrücken hob daher ein bereits verhängtes Zwangsgeld auf, mit dem eine Rechnungslegung durch den Testamentsvollstrecker erreicht werden sollte. Die Richter erklärten, dass das Nachlassgericht nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen die Aufgabenerledigung des Vollstreckers prüfen darf.