
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Als Erbe können Sie ein Ihnen auferlegtes Vermächtnis grundsätzlich nicht als Sonderausgaben abziehen, da im Hinblick auf den erhaltenen Vermögenswert wirtschaftlich keine als Sonderausgabe abziehbare Last vorliegt. Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn es sich bei dem Vermächtnis um Versorgungsleistungen aufgrund Vermögensübergabe handelt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass
der Vermächtnisnehmer selbst erbberechtigt ist, also zum Generationennachfolgeverbund gehört,
die Versorgungsleistungen ihren Entstehungsgrund im Testament haben,
es sich bei den Zahlungen nicht um eine Verrechnung des Erbteils handelt.