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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Gewinnzuschlag für Rücklagen bei vorweggenommener Erbfolge

Für den Gewinnzuschlag für eine Rücklage haftet der neue Eigentümer des Betriebs.

Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs im Wege vorweggenommener Erbfolge hat zur Folge, dass Sie als Übernehmer des Betriebs eine vom Betriebsübergeber gebildete Rücklage übernehmen und fortführen. Durch den zugelassenen Übergang der Rücklage vom Rechtsvorgänger auf Sie als Rechtsnachfolger werden Sie bei der Auflösung der Rücklage letztlich so behandelt, als haben Sie selbst die Rücklage gebildet. Sie müssen den Gewinnzuschlag auch für diejenigen Zeiträume entrichten, für die Ihr Rechtsvorgänger die Vorteile aus der Rücklagenbildung gezogen hat.

Entstehen anlässlich der Betriebsübernahme zwei Rumpfwirtschaftsjahre, so ist das für die Höhe des Gewinnzuschlags unbeachtlich, da der Gewinnzuschlag in Höhe von 6 % wegen der Besonderheiten des Betriebsübergangs im Wege der Rechtsnachfolge nur einmal anfällt. Dies ergibt sich aus den Besonderheiten des Betriebsübergangs im Wege der Rechtsnachfolge.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-04 wid-55 drtm-bns 2024-05-04