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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Erbschaftsteuer bei formunwirksamem Vermächtnis

Bei der Erfüllung eines formunwirksamen Vermächtnisses entsteht die Erbschaftsteuer erst mit dessen Erfüllung.

Wenn sowohl der Belastete als auch der Begünstigte eines formunwirksamen Vermächtnisses den Willen des Erblassers anerkennen und das Verschaffungsvermächtnis ausführen, entsteht die Erbschaftsteuer erst mit der Erfüllung des Vermächtnisses. Erst zu diesem Zeitpunkt ist der Erwerbstatbestand erfüllt. Die Erbschaftsteuer fällt somit nicht rückwirkend mit dem Tod des Erblassers an. Der Bundesfinanzhof weist zudem darauf hin, dass der durch das Vermächtnis erworbene Anspruch auf die Verschaffung einer Sache, die sich der Belastete mit Geldern aus dem Nachlass besorgen muss, mit dem gemeinen Wert und nicht mit dem Steuerwert der Sache zu bewerten ist.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-04 wid-55 drtm-bns 2024-05-04