
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Die Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer beginnt erst, wenn das Finanzamt von der vollzogenen Schenkung Kenntnis erlangt. Es kommt nicht darauf an, wann die Schenkung selbst vollzogen wird und die Steuer entsteht. Erlangt das Finanzamt also mehr als drei Jahre nach der Steuerentstehung Kenntnis von einer vollzogenen Schenkung, beginnt die Festsetzungsfrist mit dem Ablauf des Jahres der Kenntniserlangung. Das Bundesfinanzministerium hat ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs bereits im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht und die allgemeine Anwendbarkeit beschlossen.