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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Lohnsumme bei Gewährung von Kurzarbeitergeld

Bei der Ermittlung der Lohnsummen für die erbschaftsteuerliche Steuerbefreiung von Betriebsvermögen ist das ausbezahlte Kurzarbeitergeld nicht von den Löhnen abzuziehen.

Auf die Frage, ob das gewährte Kurzarbeitergeld in die Lohnsumme einfließt, die für die Steuerbefreiungsregelungen bei der Erbschaftsteuer zu berechnen sind, hat die Finanzverwaltung folgende Antwort gegeben: Die Lohnsumme entspricht im Allgemeinen dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwand für Löhne und Gehälter ohne den Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben. Das dem Arbeitgeber von der Bundesagentur für Arbeit ausbezahlte Kurzarbeitergeld ist von diesem Aufwand nicht abzuziehen, da hierfür das handelsrechtliche Saldierungsverbot greift. Dieser Grundsatz gilt analog für die Ermittlung der Ausgangslohnsumme.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-04 wid-55 drtm-bns 2024-05-04