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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Nachversteuerung bei Eigentumsaufgabe an einem Familienheim

Auch bei weiterer Selbstnutzung im Rahmen eines lebenslangen Wohnrechts führt die Übertragung eines Familienheims innerhalb von zehn Jahren zu einer Nachversteuerung bei der Erbschaftsteuer.

Die Steuerbefreiung bei der Erbschaftsteuer für den Erwerb eines selbstgenutzten Familienheims durch den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner entfällt rückwirkend, wenn der Erbe das Eigentum am Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach der Erbschaft auf einen Dritten überträgt. Soweit ist die gesetzliche Regelung klar. Der Bundesfinanzhof hat nun jedoch klargestellt, dass diese Regelung zur Nachversteuerung auch dann greift, wenn die Selbstnutzung zu Wohnzwecken aufgrund eines lebenslangen Nießbrauchs fortgesetzt wird. Eine Übertragung des Familienheims an die gemeinsamen Kinder vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist ist daher auch dann steuerschädlich, wenn ein lebenslanges Wohnrecht für das Familienheim bestehen bleibt.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-26 wid-55 drtm-bns 2024-04-26