
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Ehepartner und Kinder müssen auf eine Immobilie keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn die Immobilie sowohl vom Erblasser als auch vom Erben selbst genutzt wird. Voraussetzung ist aber, dass der Erbe die Selbstnutzung unverzüglich nach dem Erbfall beginnt. Die Finanzämter verweigern die Steuerbefreiung daher gerne, wenn aus ihrer Sicht die Selbstnutzung durch den Erben zu spät erfolgte.
Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass "unverzüglich" im Sinne des Gesetzes eine Selbstnutzung ohne schuldhaftes Zögern meint, also innerhalb einer angemessenen Zeit nach dem Erbfall. Für angemessen hält der Bundesfinanzhof einen Zeitraum von sechs Monaten. Bei einem längeren Zeitraum muss der Erbe erklären und glaubhaft machen, wann er sich zur Selbstnutzung entschlossen hat, aus welchen Gründen ein Einzug nicht früher möglich war und warum er diese Gründe nicht zu vertreten hat. Umstände im Einflussbereich des Erben, beispielsweise eine Renovierung, sind nur unter besonderen Voraussetzungen nicht als schuldhaftes Zögern anzusehen.