
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Für das Nießbrauchsrecht an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb können die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen (Verschonungsabschlag und Freibetrag) nicht in Anspruch genommen werden. Auch wenn ein Nießbraucher ertragsteuerlich als Mitunternehmer anzusehen ist, bedeutet dies nach Überzeugung des Finanzgerichts Münster nicht, dass das Nießbrauchsrecht auch erbschaftsteuerlich begünstigt ist. Ein Nießbrauchsrecht sei zivilrechtlich ein Nutzungsrecht, das nach dem Bewertungsrecht kein Betriebsvermögen ist.