Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden an einer geerbten Immobilie oder anderen Nachlassgegenständen sind grundsätzlich nicht als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar. Das gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn die Ursache für die notwendige Reparatur zwar vom Erblasser gesetzt wurde, aber der Schaden erst nach dessen Tod in Erscheinung getreten ist. Aufwendungen zur Beseitigung von Mängeln und Schäden sind nur dann abziehbar, wenn zu Lebzeiten des Erblassers eine öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Verpflichtung zu deren Beseitigung bestanden hat. Im Streitfall musste der Erbe die Heizung reparieren lassen, nachdem der Erblasser die Anlage mit dem falschen Öl betankt hat.