
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Wer den Erblasser ohne oder nur gegen eine geringe finanzielle Gegenleistung gepflegt hat, hat Anspruch auf einen Freibetrag von bis zu 20.000 Euro bei der Erbschaftsteuer. Dieser Anspruch setzt aber nach den Erbschafsteuerrichtlinien voraus, dass der Erbe gegenüber dem Erblasser nicht unterhaltspflichtig ist. Eine so globale Einschränkung will das Finanzgericht Niedersachsen aber nicht akzeptieren und hat einer Tochter den Freibetrag zugesprochen, nachdem sie jahrelang ihre Mutter gepflegt hatte. Für das Gericht kommt der Freibetrag nur dann nicht in Frage, wenn tatsächlich eine Unterhaltspflicht besteht. Ist der Erblasser aber wegen substanziellem eigenem Vermögen gar nicht unterhaltsbedürftig, stellt die Pflege keine Erfüllung einer Unterhaltspflicht dar, sondern ein freiwilliges Opfer, für das der Freibetrag zu gewähren ist.