
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien reduziert sich die Erbschaftsteuer um 10 %. Weil das Gesetz aber nicht klar regelt, was "vermietet" bedeutet, musste der Bundesfinanzhof entscheiden. Demnach gibt es den Steuerbonus nicht, wenn die Vermietung erst durch den Erben betrieben wird. Die Steuerbegünstigung fällt also weg, wenn die geerbte Immobilie zum Zeitpunkt der Entstehung der Erbschaftsteuer weder vermietet noch zu einer Vermietung bestimmt ist. Die Immobilie ist dann zur Vermietung zu Wohnzwecken bestimmt, wenn eine konkrete Vermietungsabsicht des Erblassers bestanden hat, mit deren Umsetzung begonnen worden ist und sich dies anhand objektiv nachprüfbarer Tatsachen belegen lässt.