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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Schenkung eines Firmenanteils unter Nießbrauchsvorbehalt

Wenn sich der Schenker zusammen mit dem Nießbrauch auch das Stimmrecht vorbehält, ist die Schenkung eines Firmenanteils nicht als Betriebsvermögen begünstigt.

Die Schenkung von Betriebsvermögen ist in der Regel steuerbegünstigt möglich. Ein Fallstrick lauert aber bei der Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt, wie ein Geschwisterpaar jetzt beim Bundesfinanzhof feststellen musste. Die Eltern hatten KG-Anteile auf ihre Kinder unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen und gleichzeitig den Gesellschaftsvertrag so geändert, dass das Stimmrecht für Anteile im Fall eines Nießbrauchs dem Nießbraucher zustehen soll. Dadurch sind die Kinder aber nach Ansicht des Gerichts nie zu Mitunternehmern geworden, weil sie weder Eigeninitiative entfalten konnten noch Unternehmerrisiko trugen. Fehlt eines dieser Elemente ganz, liegt keine Mitunternehmerstellung vor, und die Steuerbegünstigung für Betriebsvermögen scheidet aus. Das Urteil betraf noch das alte Erbschaftsteuerrecht, lässt sich aber sinngemäß auch auf das neue Recht anwenden.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-06 wid-55 drtm-bns 2024-05-06