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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Erbschaftsteuererlass nach Ausfall von Rentenzahlungen

Bei der jährlichen Zahlung der Erbschaftsteuer auf Renten oder andere wiederkehrende Leistungen kommt ein Erlass der Zahlungen in Frage, wenn der Leistungspflichtige später zahlungsunfähig wird.

Für Renten und andere wiederkehrende Leistungen, die der Erbschaftsteuer unterliegen, kann statt der einmaligen Besteuerung des Kapitalwerts auch eine jährliche Zahlung der Steuer gewählt werden. Dabei ist jederzeit eine Ablösung mit dem jeweils verbleibenden Kapitalwert möglich. Fallen die Rentenzahlungen später wegen der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Leistungspflichtigen aus, kann aber auch ein Erlass der verbleibenden Steuer gerechtfertigt sein. Zwar kommt es für den Bundesfinanzhof auf die Umstände des Einzelfalls an, aber zumindest im Streitfall sah er die Ablösung mit 0 Euro als geboten an, weil die Erbin ihren Antrag erst fünf Jahre nach Beginn des Zahlungsausfalls gestellt hatte und nicht damit zu rechnen war, dass sie weitere Rentenzahlungen erhalten würde.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-06 wid-55 drtm-bns 2024-05-06