
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Damit die erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen für Betriebsvermögen für Anteile an einer Kapitalgesellschaft in Anspruch genommen werden können, ist es sowohl nach altem als auch nach neuem Recht notwendig, dass der Schenker oder Erblasser mit mehr als 25 % des Nennkapitals unmittelbar an der Gesellschaft beteiligt war. Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass der Erblasser oder Schenker dazu zivilrechtlich Gesellschafter der Kapitalgesellschaft gewesen sein muss. Es genügt daher nicht, wenn die Beteiligung nur über eine vermögensverwaltende Personengesellschaft gehalten wird, und zwar unabhängig davon, ob die Personengesellschaft ertragsteuerlich Privatvermögen oder Betriebsvermögen hat.