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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Erbauseinandersetzungskosten als Anschaffungsnebenkosten

Auch beim vollständig unentgeltlichen Erwerb einer Immobilie im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung können Nebenkosten entstehen, die bei einem Mietobjekt als Anschaffungsnebenkosten die AfA erhöhen.

Bisher war unklar, ob die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem unentgeltlichen Erwerb einer Immobilie steuerlich abziehbar sind, und falls ja, ob als Werbungskosten oder im Rahmen der Abschreibung auf die Immobilie. Das betrifft insbesondere Erben eines Mietobjekts, die Kosten für die Erbauseinandersetzung haben. Der Bundesfinanzhof hat diese Frage jetzt mehrheitlich im Sinne der Steuerzahler entschieden: Entgegen der Auffassung der Finanzämter sind die Kosten wie bei einem teilentgeltlichen Erwerb in voller Höhe abziehbar. Die Kosten dienen schließlich dem Erwerb des Alleineigentums an der Immobilie und sind daher Anschaffungsnebenkosten, die die Bemessungsgrundlage für die AfA erhöhen.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-03-28 wid-55 drtm-bns 2024-03-28