
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Muss ein Erbe aufgrund eines ihm gegenüber ergangenen Einkommensteuerbescheides für den Erblasser Kirchensteuer nachzahlen, kann der Erbe diesen Betrag steuerlich zu seinen Gunsten als Sonderausgaben geltend machen. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden. Allerdings ist das Urteil noch mit Vorsicht zu genießen, denn zum einen gab es im Streitfall ein paar Besonderheiten, die den Richtern die Entscheidung einfacher machten, und zum anderen ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, weil das Gericht die Revision zugelassen hat.