
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Sind mehrere Anspruchsberechtigte Eigentümer einer Wohnung, kann jeder Anspruchsberechtigte den Fördergrundbetrag nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil beanspruchen. Diese Regelung gilt ohne Ausnahme auch für Ehegatten. Somit können auch Ehegatten als Miteigentümer einer Wohnung den Fördergrundbetrag jeweils nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil in Anspruch nehmen. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung im Sinne des Einkommensteuergesetzes gegeben sind. Ehegatten sind hier nicht als "ein" Anspruchsberechtigter zu behandeln.
Erwerben Sie als Anspruchsberechtigter, der bereits zuvor Miteigentümer einer eigengenutzten Wohnung ist, einen weiteren Miteigentumsanteil hinzu, können Sie den Fördergrundbetrag nur entsprechend dem neu hinzuerworbenen Miteigentumsanteil in Anspruch nehmen. Die Miteigentumsanteile sind bezüglich der Anspruchsberechtigung getrennt zu behandeln. Die getrennte Anspruchsberechtigung bleibt auch dann bestehen, wenn die selbständigen Zulagenobjekte durch Anteilsvereinigung untergehen. Dies wurde so entschieden vom Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: IX R 90 / 97)