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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

Ob ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen steuerlich anzukennen ist, hängt davon ab, ob es einem Fremdvergleich standhält. Dazu gehört auch die Abrechnung von Nebenkosten.

Besteht ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen, so richtet sich die steuerliche Anerkennung danach, ob das Mietverhältnis einem Fremdvergleich standhält. Bei einem Fremdvergleich ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände vorzunehmen. Wird dabei festgestellt, dass eine Abrechnung der Nebenkosten unterblieben ist, schließt das die steuerliche Anerkennung des Mietverhältnisses regelmäßig aus. Ein Ausschluss ist auch dann anzunehmen, wenn die Nebenkostenvorauszahlungen in einem deutlichen Missverhältnis zu den tatsächlichen abrechnungsfähigen Kosten stehen.

Entscheidend im Einzelfall ist letztlich die Gesamtwürdigung aller Umstände. Im Einzelfall können unter Würdigung der Gesamtumstände Unklarheiten bei der Nebenkostenabrechnung derart ins Gewicht fallen, dass eine steuerliche Anerkennung zu versagen ist.

 
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