Dollar-Symbol

Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

Paragraphen-Symbol

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

Kalender-Symbol

Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

Mathematisches Summen-Symbol

Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

Euro-Symbol

Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Vorkostenabzug bei späterem Erwerb des Grundstücks

Finanzierungskosten für einen Ausbau oder eine Erweiterung können als Vorkosten berücksichtigt werden, wenn Ihnen das Eigentum noch im Jahr der Fertigstellung übertragen wird.

Grundsätzlich ist es so, dass Aufwendungen zur Finanzierung von Ausbauten und Erweiterungen als Vorkosten abziehbar sind, wenn Sie eine eigene Wohnung ausbauen oder erweitern. Begründet wurde diese Regelung damit, dass Finanzierungskosten eines Nutzungsberechtigten für die Anschaffung einer Wohnung erst ab dem Zeitpunkt abziehbar sind, zu dem Maßnahmen eingeleitet worden sind, die zum Eigentumserwerb geführt haben.

Nach der Auffassung des Bundesfinanzhofs gilt diese Regelung jedoch nicht für Finanzierungskosten bei Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen. Daher ist es auch möglich, dass Sie entsprechende Aufwendungen als Vorkosten berücksichtigen können, wenn Sie das Eigentum an der Wohnung erst nach Fertigstellung und Bezug des Ausbaus oder der Erweiterung übertragen bekommen. Dann muss die Übertragung des Eigentums an der Wohnung allerdings noch im Jahr der Fertigstellung erfolgen.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-19 wid-49 drtm-bns 2024-04-19